Jedes Unternehmen ist verpflichtet jährlich je nach unternehmensgröße eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einen Jahresabschluss zu erstellen. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind umfangreiche Änderungen beschlossen worden. Wir helfen Ihnen gern bei der Umsetzung dieser Vorschriften in Ihrem Unternehmen. In folgenden Bereichen unterstützen wir Sie:
Eröffnungsbilanz
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Jahresabschluss einschließlich Erläuterungsbericht (- Bilanz, - Gewinn- und Verlustrechnung, - Anhang, - Lagebericht (Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Aufstellung)
Überleitungsrechnung aus der Handelsbilanz zur Steuerbilanz