Honorar

Die Vergütung der Steuerberater ist in der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), einem Bundesgesetz, geregelt. Hierin wird zwischen zwei Gebührenarten unterschieden: der wertgebühr und der Zeitgebühr. Unsere Honorare erläutern wir Ihnen gerne ausführlich.

Für den überwiegenden Teil der Tätigkeiten ist in der StBGebV die Wertgebühr vorgesehen. Die festzusetzende Wertgebühr berechnet sich indem ausgehend vom individuellen Gegenstandswert (z.B. der Summe der Einkünfte) die volle Wertgebühr bestimmt, und hierauf in Abhängigkeit von der Art der Leistung, dem Leistungsumfang und der Schwierigkeit eine /20-tel bzw. /10-tel Gebühr angesetzt wird.

Einige Tätigkeiten, wie beispielsweise die Teilnahme an Prüfungen oder sonstigen Beratungen für die der Gesetzgeber keinen Gegenstandswert vorgesehen hat, werden mit einer Zeitgebühr abgerechnet. Die Betriebswirtschaftliche Beratung ist nicht geregelt worden, auch hier wird eine Zeitgebühr in Rechnung gestellt. Je nach Mitarbeiter ergeben sich hierbei unterschiedliche Stundensätze.

Steuerberater sind gesetzlich gezwungen, die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) anzuwenden. Es ist uns jedoch gestattet, Pauschalvergütungen zu vereinbaren, die in einem "angemessenen Verhältnis" zur Leistung stehen. Diese Möglichkeit nutzen wir in Absprache mit unseren Mandanten, um Preise zu senken und Kostentransparenz zu gewährleisten.


Die Gebühren für unsere Tätigkeiten stellen wir Ihnen im persönlichen Gespräch dar. Es muss für Sie sichergestellt sein, dass nur wirklich erforderliche Dienstleistungen von Ihnen in Anspruch genommen werden.